Nachweisführung gem. GEG

Dokumentation als Nachweisgrundlage

Mit dem Bauantrag sind gegenüber der Baubehörde der Energiebedarf des zu errichtenden Gebäudes sowie die Art der Bereitstellung der erforderlichen Energie nachzuweisen. Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wir erstellen die erforderliche Nachweisdokumentation für Ihr Gebäude nach abgeschlossener Entwurfsphase aus.

Im weiteren Planungsverlauf kann die vorhandene Nachweisführung für die planungsbegleitende Beratung des Bauherren und Architekten genutzt werden. So können anhand von Anpassungen im Bereich der energetischen Qualität der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Außenwand) oder der Versorgungstechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung) unterschiedliche Ausführungsvarianten mit dem vorhandenen Gebäudemodell berechnet werden und als Entscheidungsgrundlage für die Ausführungsplanung genutzt werden.

Die Energieausweise werden von unseren Fachkräften sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude erstellt. Dies erfolgt sowohl im Zuge der Planung eines Neubaus, als auch für Bestandsgebäude.

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